Kader & Verträge
Mindestkader, Vertragsverlängerungen und die Regeln für eine vorzeitige Spielerentlassung.
Spieler entlassen
Eine Spielerentlassung wird in der Vertragsverwaltung vorgenommen. Sie ist nur möglich, wenn anschließend mindestens 11 Spieler im Mannschaftskader verbleiben.
Bei einer vorzeitigen Vertragsauflösung beträgt die Vertragsstrafe 15 % der noch ausstehenden Wochengehälter über die verbleibende bindende Vertragslaufzeit. Bereits vereinbarte Anschlussverträge werden dabei mit berücksichtigt.
Der entlassene Spieler wird anschließend vereinslos und steht dem freien Markt zur Verfügung.
Verträge verlängern
Vertragsverlängerungen und Entlassungen liegen organisatorisch gemeinsam in der Vertragsverwaltung. Dort werden die bindenden Vertragsdaten und mögliche Kosten angezeigt.